Hintergrund
Warum ein Bayerisches Absolventenpanel?
Qualität in der Lehre ist ein zentrales Leitmotiv des deutschen Hochschulreformprozesses. Für die Qualitätsentwicklung und -sicherung sind Absolventenstudien ein unverzichtbares Instrument: Sie geben Auskunft über Studienbedingungen und die im Studium erworbenen Kompetenzen sowie deren berufliche Verwertbarkeit.
Das BAP ist eine landesweite, repräsentative und langfristig angelegte Absolventenstudie für eine breite Auswahl an Studienfächern. Ziel ist es, Informationen zur Ausbildungsqualität der Hochschulen, zum Übergang der Absolventen in den Arbeitsmarkt und zur weiteren beruflichen Laufbahn zu gewinnen.
Organisation und Ablauf
Die wissenschaftliche Leitung dieses Langzeitprojekts, die Koordination und die Auswertung des umfangreichen Datenmaterials liegen beim Bayerischen Staatsinstitut für Hochschulforschung und Hochschulplanung (IHF). Die Projektsteuerung liegt bei Dr. Susanne Falk und Dr. Maike Reimer. Das BAP beruht auf standardisierten schriftlichen Befragungen, die sowohl per Brief als auch online erfolgen. Einladung, Fragebögen und Erinnerungsschreiben werden von den teilnehmenden Hochschulen sowie bei den Juristen vom Landesjustizprüfungsamt verschickt.
Wissenschaftliche Gremien
Der wissenschaftliche Beirat berät das BAP über Strategie, Inhalte, Auswertungsmethoden und Veröffentlichungen.
Vorsitz | Prof. Dr. Hans-Peter Blossfeld (Universität Bamberg) |
Mitglieder | Prof. Dr. Andrea Abele-Brehm (Universität Nürnberg) Dr. Wolfgang Bandilla (Gesis, Mannheim) Prof. Dr. Marita Jacob (Universität zu Köln) Karl-Heinz Minks (DZHW, Hannover) Prof. Dr. Andrä Wolter (HU Berlin) Prof. Dr. Thomas Zwick (Universität Würzburg) Prof. Dr. Peter Buttner (Hochschule München) |
In der Arbeitsgruppe arbeiten die Projektleiterinnen des BAP und jeweils ein Vertreter der beteiligten Hochschulen zusammen. Die Hochschulvertreter sind für die Durchführung der Befragung in ihrer Hochschule verantwortlich und geben Rat bei der praktischen Organisation.
Datenschutz
Es wurde ein Datenschutzkonzept erarbeitet und mit dem Bayerischen Landesschutzbeauftragten abgestimmt. (vgl. 22. Tätigkeitsbericht 2006 des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz).